Hamburg, 24.03.2022. Auch pflegebedürftige Menschen möchten meist möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Ein Weg, um die Pflegekosten zu finanzieren, ist die Immobilienrente. Darauf weist die WIR WohnImmobilienRente GmbH hin.
Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2019 in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Diese Zahl wird voraussichtlich weiter steigen, denn die Deutschen werden im Durchschnitt immer älter. Vier von fünf Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt. Dabei sind die Kosten für die häusliche Pflege erheblich und werden nur selten vollständig durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Der Staat wiederum übernimmt zusätzliche Pflegekosten nur, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen. Dabei kann auch das Vermögen der Ehe- und Lebenspartner sowie der Kinder herangezogen werden. Die Pflegekosten können also auch Angehörige treffen.
Wer eine eigene Immobilie besitzt, kann diese nutzen, um im Alter ein zusätzliches Einkommen zu erzielen – und gleichzeitig darin wohnen bleiben. Das ist das Prinzip der Immobilienrente. Hierfür gibt es unterschiedliche Modelle wie zum Beispiel die Leibrente mit Wohnrecht, den Teilverkauf und die Umkehrhypothek. Im Folgenden sei einmal das Modell der Leibrente dargestellt. Aber auch die Umkehrhypothek oder der Teilverkauf können je nach Bedarf und Wunsch der Kunden geeignet sein und werden von der WIR WohnImmobilienRente GmbH angeboten.
Instandhaltung der Immobilie abgeben: die Leibrente
„Wer pflegebedürftig ist und sich deshalb nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern möchte, könnte sich beispielsweise für eine Leibrente entscheiden und damit die Kosten für die ambulante Pflege bestreiten. Dabei wird das Haus verkauft, und zwar entweder für eine Einmalzahlung oder für eine monatliche Rente. Allerdings behält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht, sodass er weiterhin in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Die Instandhaltung übernimmt hingegen der Käufer“, erklärt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH, die das Portal Immorente.de betreibt.
Die Höhe der Leibrente hängt vom aktuellen Wert der Immobilie und dem Alter des Verkäufers ab: Je älter dieser zum Zeitpunkt des Verkaufs ist, desto höher kann die monatliche Rente – oder die Einmalzahlung – ausfallen. Eine Frau im Alter von 75 Jahren könnte beispielsweise für eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro monatlich bis an ihr Lebensende knapp 900 Euro erhalten.
Weitere Informationen und Rechner zur Immobilienrente finden Interessierte unter www.immorente.de.
Bild: Pflege zu Hause
Quelle: Pixabay / Sabinevanerp