Eine Immobilienrente ermöglicht es Eigentümern von selbstgenutzten Immobilien, daraus ein zusätzliches Einkommen zu generieren, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen. Meist sind diese Einkünfte steuerfrei, weiß die WIR WohnImmobilienRente GmbH, die das Portal Immorente.de betreibt.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Immobilienrente unterschieden: Erstens können ältere Immobilieneigentümer spezielle Kredite aufnehmen, für die die Immobilie als Sicherheit dient. Zweitens können sie ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, aber weiterhin ein Wohnrecht behalten.
Kredite sind steuerfrei
Kreditbasierte Modelle der Immobilienrente sind der Seniorenkredit und die Umkehrhypothek, auch „Immobilienverzehrkredit“ genannt. Wer sich für eine Umkehrhypothek entscheidet, zahlt während der Laufzeit weder Zinsen noch Tilgungsraten. Diese werden erst zum Ende der Kreditlaufzeit fällig, wenn die Kreditnehmer aus der Immobilie ausziehen oder versterben. Beim Seniorenkredit müssen die Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit lediglich die Zinsen zahlen.
Steuern werden bei diesen Modellen der Immobilienrente nicht fällig, weil es sich bei den erhaltenen Zahlungen um Kredite handelt. Diese sind in Deutschland steuerfrei.
Verkauf meist steuerfrei
Anders kann es aussehen, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Dies ist zum Beispiel bei der Wohnrente – auch als „Leibrente“ oder „Hausrente“ bekannt – der Fall. Hierbei wird die Immobilie vollständig verkauft. Die Verkäufer erhalten im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis sowie ein lebenslanges Wohnrecht. Beim Teilverkauf hingegen wird nur maximal die Hälfte des Hauses verkauft und anschließend zurückgemietet.
Die Einnahmen aus der Immobilienrente sind in diesen Fällen wie die Einkünfte aus klassischen Immobilienverkäufen zu behandeln. Wenn die Immobilie vom Verkäufer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, ist ein Verkauf immer steuerfrei – es gibt keine Spekulationsfrist. Auch wenn der Verkauf mindestens zehn Jahre nach dem Erwerb liegt, ist der Verkauf steuerfrei.
Etwas komplizierter ist es bei einer wechselnden Nutzung. Wurde die Immobilie anfangs vermietet, ist der Verkauf auch innerhalb der 10-Jahresfrist steuerfrei, sofern der Verkäufer seine Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt hat.
Wer sich für eine Immobilienrente entscheidet, wohnt meist schon sehr lange in der Immobilie. Es ist also sehr selten, dass hierbei Steuern anfallen“, sagt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH.
Ein Sonderfall ist die Auszahlung der Wohnrente in monatlichen Raten: Denn abhängig von der Struktur des Vertrags können Teile der Einnahmen steuerpflichtig sein. Allerdings wird diese Option in Deutschland ohnehin kaum noch angeboten.
Angebote sorgfältig prüfen
„Die Entscheidung für eine Immobilienrente ist ein großer Schritt. Wer sich dazu entschließt, sollte sich vorher intensiv beraten lassen – nicht nur zu den steuerlichen Fragen“, rät Georg F. Doll. „Skepsis ist zum Beispiel geboten, wenn der Anbieter nur ein einziges Rentenmodell anbietet. Denn dann wird er andere Optionen in der Beratung ausblenden. Viele unserer Kunden bringen ihre erwachsenen Kinder zu den Gesprächen mit. Das kann in der Entscheidungsphase sehr hilfreich sein.“