Hamburg, den 28.11.2022. Was passiert mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod? Wer erbt? Wer bekommt das Haus? Fragen wie diese beschäftigen viele Menschen, wenn sie älter werden. Eine Immobilienrente kann dabei neue Möglichkeiten eröffnen, wie die WIR WohnImmobilienRente GmbH weiß.
Die selbstgenutzte Immobilie gehört häufig zu den größten privaten Vermögenswerten. Wenn Kinder vorhanden sind, wird sie meist innerhalb der Familie vererbt. „Die wenigsten Menschen möchten aber als Erwachsene wieder in ihrem Elternhaus leben“, sagt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente.
Gibt es mehrere Erben, kommt es außerdem häufig zu Streit. Kann der eine den anderen auszahlen? Wie sieht die künftige Nutzung aus? Soll das Haus verkauft werden oder nicht? Wer solchen Auseinandersetzungen vorbeugen möchte, kann das Haus schon zu Lebzeiten verkaufen – und dennoch darin wohnen bleiben. Möglich wird das durch eine Immobilienrente. Hierfür gibt es verschiedene Modelle.
Bei der Leibrente beispielsweise wird das Haus vollständig verkauft. Der Verkäufer erhält eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente sowie ein lebenslanges Wohnrecht. „Üblicherweise verwenden die Verkäufer die Einnahmen aus der Immobilienrente, um sich eigene Wünsche zu erfüllen oder ihren Lebensstandard zu verbessern. Sie können aber natürlich auch ihre Kinder finanziell unterstützen. Oder das Geld fließt in die Erbmasse ein“, erklärt Georg F. Doll.
Bei der Umkehrhypothek erhält der Empfänger einen Kredit von der Bank, der ebenfalls als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Während der Laufzeit fallen keine Zinsen und Tilgungen an. Erst wenn der Kreditnehmer stirbt oder aus der Immobilie auszieht, wird der Kredit durch den Verkauf der Immobilie zurückgezahlt. Eventuelle Wertüberschüsse stehen dann den Erben zu. Dieses Modell wird auch „Immobilienverzehrkredit“ oder „Reverse Mortgage“ genannt, hier wird also ein Teil der Immobilie zu Lebzeiten „verbraucht“.
Die Kinder enterben?
Das sogenannte „Enterben“ ist in Deutschland nur schwer möglich. Selbst Kinder, die vom Erbe ausgeschlossen werden, erhalten immer noch die Hälfte ihres gesetzlichen Pflichtteils. Wer also tatsächlich nichts vererben möchte, muss sein Vermögen schon zu Lebzeiten ausgeben – sei es für sich selbst, nahestehende Personen oder bestimmte Organisationen. Auch hierfür eignet sich die Immobilienrente: Denn sie ermöglicht es, die selbstgenutzte Immobilie zu verwerten und gleichzeitig darin wohnen zu bleiben.
Die eigenen Bedürfnisse nicht vergessen
„Genauso wichtig wie die Nachlassplanung sind aber die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Viele unserer Kunden möchten sich von dem Zusatzeinkommen langgehegte Wünsche erfüllen oder den eigenen Lebensstandard verbessern. Auch hierfür ist die Immobilienrente ein sehr gutes Instrument“, weiß Georg F. Doll. „Welches Modell sich am besten eignet, hängt vom Alter, der Immobilie, der Einkommenssituation und den persönlichen Zielen ab.“
Kostenloser Leitfaden
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH berät zu allen Formen der Immobilienrente. Um eine erste Orientierung zu erhalten, können sich Interessierte auf der Website einen kostenlosen Leitfaden herunterladen.