Leibrente, abgekürzte Leibrente, Höchstzeitrente – diese Begriffe auseinanderzuhalten, ist nicht einfach. Die WIR WohnImmobilienRente erklärt den Unterschied.
30.05.2023.Mit einer Leibrente sind ganz allgemein regelmäßige Bezüge gemeint, die eine Person bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erhält. In diesem Sinne ist auch die gesetzliche Rente, die lebenslang gezahlt wird, eine Leibrente.
Unternehmen, die lebenslange Renten anbieten, treten als Versicherungen auf und benötigen die entsprechenden Lizenzen. Andernfalls kann ihnen das Geschäft untersagt werden.
Neben den lebenslangen Renten existieren auch zeitlich befristete Renten, die sogenannten abgekürzten Leibrenten oder Höchstzeitrenten. Dabei sind die Rentenzahlungen ebenfalls regelmäßig, haben aber eine feste Laufzeit – also ein genaues Datum, wann die Rentenzahlung endet.
Immobilie verkaufen, Rente erhalten
Die meisten Menschen bringen Leibrenten mit einer Immobilienrente in Verbindung: Jemand verkauft sein Haus oder seine Wohnung, aber behält sein Wohnrecht und erhält außerdem eine Einmalzahlung oder monatliche Zahlungen. Dieses Modell ist vor allem für Personen attraktiv, die ihr Alterseinkommen verbessern und sich nicht mehr um die Instandhaltung ihrer Immobilie kümmern möchten.
Üblicherweise sind die Anbieter dieser Leibrenten aber keine Versicherungsgesellschaften und dürfen insofern keine lebenslangen Renten versprechen. Stattdessen bieten sie verkürzte Leibrenten an – auch Höchstzeitrenten genannt. Dabei gilt das Wohnrecht ebenfalls lebenslang, nur die Zahlungen sind zeitlich begrenzt. Dafür fallen sie meist höher aus als bei einer Leibrente auf Lebenszeit.
Für den Fall, dass der Rentenempfänger vor dem Ende der Laufzeit verstirbt, kann er sich die Auszahlung des Restbetrags an seine Erben vertraglich zusichern lassen. Andernfalls enden die Zahlungen mit dem Tod des Begünstigten.
„Wer sich für eine Immobilienrente entscheidet, sollte sich in jedem Fall vorab ausgiebig informieren“, sagt Dr. Georg F. Doll von der WIR WohnImmobilienRente GmbH. „Für die Leibrente spricht, dass die Verkäufer des Hauses üblicherweise nicht mehr für dessen Instandhaltung zuständig sind. Das heißt: Sie müssen sich um die meisten Reparaturen sowie Modernisierungen nicht kümmern. Gleichzeitig haben sie ein lebenslanges Wohnrecht und ein regelmäßiges Zusatzeinkommen.“
Kostenloser Ratgeber
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH berät zu allen Formen der Immobilienrente. Um eine erste Orientierung zu erhalten, können sich Interessierte auf der Website www.immorente.de einen kostenlosen Leitfaden herunterladen.